Rechtliches
Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Leistungen von ImmoAssistenz, einem Bereich der FemSolutions LLC.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der
FemSolutions LLC Bereich ImmoAssistenz 7901 4TH ST N STE 300 33702 St. Petersburg, USA
(nachfolgend „ImmoAssistenz“ oder „Auftragnehmerin“) gegenüber ihren Auftraggebern.
(2) Diese AGB gelten ergänzend zu individuell geschlossenen Verträgen, Angeboten, Beauftragungen, Leistungs- und Aktivierungsdokumenten sowie sonstigen Vereinbarungen zwischen den Parteien.
(3) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
(1) ImmoAssistenz unterstützt Eigentümer und Bestandshalter bei der organisatorischen, administrativen und operativen Betreuung von Immobilienbeständen.
(2) Die Leistungen umfassen insbesondere:
(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen individuellen Beauftragung.
(4) Die genannten Leistungsbereiche stellen keine Zusicherung dar, dass sämtliche Bereiche in jedem Vertragsverhältnis erbracht werden.
(1) ImmoAssistenz ist keine Hausverwaltung im rechtlichen Sinne und übernimmt insbesondere keine Aufgaben einer WEG-Verwaltung.
(2) Die Leistungen dienen der organisatorischen, administrativen und koordinierenden Unterstützung des Auftraggebers.
(3) Nicht Bestandteil der Leistungen sind insbesondere:
(4) Ein wirtschaftlicher Erfolg, eine bestimmte Vermietbarkeit, Auslastung oder Kostenersparnis wird nicht geschuldet.
(1) Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, eine schriftliche Beauftragung oder eine anderweitig dokumentierte Vereinbarung zustande.
(2) Der Leistungsumfang kann durch Angebote, Leistungsbeschreibungen, Beauftragungen oder Leistungs- und Aktivierungsdokumente konkretisiert werden.
(3) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.
(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der bereitgestellten Informationen und Daten.
(3) Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund fehlender, unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung können gesondert berechnet werden.
(1) ImmoAssistenz erbringt Leistungen im Rahmen einer Teamstruktur.
(2) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass mehrere qualifizierte Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Kooperationspartner im erforderlichen Umfang eingesetzt werden können.
(3) Die Organisation, Aufgabenverteilung und interne Steuerung erfolgt ausschließlich durch ImmoAssistenz.
(4) Der Auftraggeber erhält keine direkte Weisungsbefugnis gegenüber einzelnen Teammitgliedern.
(1) ImmoAssistenz nutzt zur Organisation und Durchführung der Leistungen digitale Systeme und Arbeitsmittel.
(2) Der Einsatz bestimmter Systeme kann abhängig von Leistungsumfang und Anforderungen angepasst werden.
(3) Die Nutzung digitaler Systeme erfolgt ausschließlich zur Durchführung der vereinbarten Leistungen.
(4) Eine eigenständige Bereitstellung oder Vermarktung von Softwarelösungen ist nicht Bestandteil der ImmoAssistenz-Leistungen.
(1) Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung.
(2) Leistungen können als Pauschale, nach Zeitaufwand oder in anderer vereinbarter Form abgerechnet werden.
(3) Rechnungen sind innerhalb der jeweils ausgewiesenen Zahlungsfrist zu begleichen.
(4) Bei Geschäftskunden mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann bei Vorliegen der Voraussetzungen die Umsatzsteuerumkehr gemäß § 13b UStG zur Anwendung kommen.
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden Datenschutzbestimmungen.
(2) Sofern eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag erfolgt, schließen die Parteien eine entsprechende Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO.
(3) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen aus der Zusammenarbeit nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.
(1) ImmoAssistenz haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
(2) Für Entscheidungen, Freigaben oder Handlungen des Auftraggebers sowie für Informationen, die vom Auftraggeber bereitgestellt wurden, übernimmt ImmoAssistenz keine Verantwortung.
(3) Der Auftraggeber bleibt für rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Entscheidungen im Zusammenhang mit seinem Immobilienbestand verantwortlich.
(1) Vertragslaufzeit und Kündigungsregelungen ergeben sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung.
(2) Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, können laufende Betreuungsverhältnisse mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende beendet werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Bereits beauftragte Einmalleistungen, Sonderaufgaben und abgeschlossene Leistungsbestandteile bleiben von einer Kündigung unberührt.
(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
(2) Es gilt deutsches Recht.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.